Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Cita.Events Plattform
Stand: 26.04.2026 | Gilt für alle Nutzer der Plattform „Cita.Events” (Teilnehmende, Veranstalter, sonstige Nutzer).
Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform „Cita.Events” („Plattform”) durch alle Nutzer. Für Veranstalter gelten zusätzlich die „Plattformvereinbarung Cita.Events” einschließlich deren Anhänge (AVV). Bei Widersprüchen geht die Plattformvereinbarung für das Verhältnis Cita ↔ Veranstalter vor.
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Begriffe
1.1 Anbieter der Plattform ist: Cita.Solutions UG (haftungsbeschränkt), Baubergerstr. 28, 80992 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 297017, vertreten durch die Geschäftsführer Julian Henkelmann und Thomas Pallauf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE450297368. Kontakt: info@cita.events. Datenschutz:
datenschutz@cita.events. Barrierefreiheit: barrierefreiheit@cita.events.
1.2 Diese AGB gelten für sämtliche Zugriffe und Nutzungen der Plattform (Web/App/API), unabhängig davon, ob Nutzer registriert sind oder nur Inhalte abrufen.
1.3 Begriffe: „Event” bezeichnet eine vom Veranstalter über die Plattform angelegte Veranstaltung. „Veranstalter” ist derjenige, der Events anlegt und Tickets anbietet; die Unternehmereigenschaft des Veranstalters ist in der Plattformvereinbarung näher geregelt. „Teilnehmende” sind Personen, die Tickets erwerben und/oder an Events teilnehmen. „Ticket” bezeichnet ein Zutritts-/Teilnahmerecht. „Plattformgebühr” ist die von Cita erhobene Gebühr je verkauftem Ticket gemäß der jeweils aktuellen Preisliste der Plattformvereinbarung. „Pending-Zahlung” bezeichnet eine Zahlung, deren endgültige Abwicklung zum Zeitpunkt einer plattformseitigen Aktion (z. B. Einlass) noch aussteht (z. B. Klarna-Pay-Later/-Financing, SEPA-Lastschrift mit Settlement-Frist, 3DS-Pending).
§ 2 Vertragsgegenstand und Rolle von Cita
2.1 Cita stellt eine Software-as-a-Service-Plattform bereit, über die Veranstalter Events anlegen, veröffentlichen und verwalten sowie Tickets verkaufen können. Teilnehmende können Events finden und Tickets erwerben. Cita tritt dabei ausschließlich als technischer Plattformbetreiber und Vermittler auf.
2.2 Der Ticketkaufvertrag über das Event kommt ausschließlich zwischen dem Teilnehmenden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Cita tritt lediglich als Vermittler auf, ist weder Veranstalter noch Wiederverkäufer, übernimmt keine Durchführungspflichten und ist nicht Leistungsschuldner des Events. Cita ist insbesondere kein Zahlungsdienstleister, kein Treuhänder und kein Inkasso-Unternehmen im Sinne der einschlägigen Aufsichtsgesetze.
2.3 Cita stellt ggf. zusätzliche Funktionen bereit (z. B. Check-in, Kommunikation, Ratings/Competition-Module). Art und Umfang richten sich nach dem vom Veranstalter gebuchten Plan und dem Funktionsstand. Die Bereitstellung zusätzlicher Funktionen ändert nichts an der Rolle von Cita als Plattformbetreiber gemäß § 2.1–2.2.
2.4 Geistiges Eigentum und Nutzungsrecht: Sämtliche Rechte an der Plattform-Software (Cita Events) verbleiben bei Cita; Cita Events ist proprietäre Software und unterliegt der Cita-Events-EULA. Die Plattform bindet Open-Source-Komponenten ein, deren jeweilige Lizenzen separat zu beachten sind; eine Übersicht ist in § 17.5 sowie unter cita.events/open-source abrufbar. Cita räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, die Plattform im Rahmen dieser AGB und der jeweiligen Nutzerrolle zu nutzen.
§ 3 Registrierung, Nutzerkonto, Zugriffsrechte
3.1 Für bestimmte Funktionen ist eine Registrierung erforderlich. Nutzer müssen vollständige und zutreffende Angaben machen und ihre Zugangsdaten geheim halten.
3.2 Nutzerkonten sind grundsätzlich persönlich und dürfen nicht ohne Zustimmung von Cita übertragen werden. Veranstalter können im Rahmen ihres Plans Organizer Accounts für Teammitglieder anlegen.
3.3 Cita kann Registrierungen ablehnen oder Konten sperren, wenn berechtigte Gründe vorliegen (z. B. Verstöße, Sicherheitsrisiken, missbräuchliche Nutzung, Verifizierungsdefizite). Maßnahmen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit; § 11.3 gilt entsprechend.
§ 4 Pflichten der Nutzer, Inhalte, Nutzungsrechte
4.1 Nutzer dürfen die Plattform nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB nutzen. Unzulässig sind insbesondere:
- Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte oder Events, die gegen Gesetze oder Behördenauflagen verstoßen;
- Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen, Scraping/Automatisierung ohne Freigabe, Störung des Plattformbetriebs;
- Verletzung von Rechten Dritter (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte).
4.2 Schwere Plattformverstöße: Ungeachtet des allgemeinen Verbots in § 4.1 liegt ein schwerer Plattformverstoß insbesondere vor bei:
- Verbreitung, Bewerbung oder Verwendung von Inhalten, Kennzeichen oder Symbolen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen (§§ 86, 86a, 129–129b StGB);
- Volksverhetzung, Aufstachelung zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen oder Leugnung bzw. Verharmlosung von Völkermord (§ 130 StGB);
- Aufforderung zu Straftaten, Androhung oder Verherrlichung von Gewalt (§§ 111, 126, 131 StGB);
- Verbreitung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Jugendlichen (§§ 184b, 184c StGB);
- Nutzung der Plattform zur Organisation, Bewerbung oder Durchführung illegaler Handlungen (z. B. illegaler Handel, Geldwäsche, Betrug);
- Gezielte Diskriminierung, Bedrohung oder systematische Belästigung anderer Nutzer;
- Identitätstäuschung oder betrügerische Veranstaltungsangebote (z. B. Schein-Events ohne Durchführungsabsicht).
Bei schweren Plattformverstößen ist Cita berechtigt, ohne vorherige Abmahnung sofort Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere Inhalte zu entfernen, Events zu sperren, Nutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Eine vorherige Anhörung ist nicht erforderlich, wenn die Schwere des Verstoßes oder die Dringlichkeit eine sofortige Maßnahme erfordert; Cita stellt dem betroffenen Nutzer in jedem Fall eine schriftliche Begründung („Statement of Reasons” gemäß Art. 17 DSA) bereit, soweit dies rechtlich zulässig ist und keine behördlichen Ermittlungen gefährdet. Das interne Beschwerdeverfahren (§ 10.4) steht dem Nutzer offen.
4.3 Inhalteprüfung: Cita kann – ist jedoch nicht verpflichtet – Inhalte und Events vor oder nach Veröffentlichung auf Verstöße gegen diese AGB oder geltendes Recht zu prüfen, auch unter Einsatz automatisierter Verfahren. Cita behält sich vor, verdächtige Inhalte bis zum Abschluss einer Prüfung vorübergehend zurückzuhalten oder einzuschränken. Eine Prüfung oder deren Unterbleiben begründet keine Haftung von Cita für die geprüften Inhalte und ändert nichts an der Verantwortlichkeit des Nutzers für seine Inhalte. Cita legt die wesentlichen Parameter etwaiger automatisierter Inhaltemoderation gemäß Art. 14 DSA in der Plattform offen.
4.4 Behördenmeldung: Bei Kenntnis von Inhalten, die auf schwere Straftaten hindeuten (insbesondere Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern, terroristische Inhalte oder unmittelbare Gefahr für Leib und Leben), ist Cita berechtigt und – soweit gesetzlich vorgeschrieben – verpflichtet, die zuständigen Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden zu informieren und auf Anforderung sachdienliche Daten herauszugeben. Der betroffene Nutzer wird über die Weitergabe informiert, es sei denn, eine solche Information würde den Zweck der Strafverfolgung gefährden oder ist behördlich untersagt.
4.5 Wiederherstellung: Stellt sich eine Maßnahme nach § 4.2 oder § 11.3 im Nachhinein als unbegründet heraus, hebt Cita die Maßnahme unverzüglich auf und stellt den vorherigen Zustand wieder her, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Ein Schadensersatzanspruch gegen Cita besteht nur nach Maßgabe von § 12.
4.6 Inhalte: Nutzer sind für von ihnen eingestellte Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Beschreibungen) verantwortlich. Nutzer räumen Cita die für den Plattformbetrieb erforderlichen, nicht-exklusiven Nutzungsrechte ein (Hosting, Darstellung, Distribution innerhalb der Plattform).
4.7 Feedback/Ideen: Soweit Nutzer Verbesserungsvorschläge übermitteln, darf Cita diese unentgeltlich zur Weiterentwicklung nutzen, ohne dass daraus Vergütungsansprüche entstehen.
4.8 Verzögerte Zahlungsmethoden (Klarna, SEPA, 3DS-Pending):
(1) Klarna. Bei Auswahl von Klarna-Zahlungsmethoden kann der Settlement-Zeitpunkt je nach Sub-Variante abweichen: Klarna-Pay-Now (sofort), Klarna-Pay-Later (in der Regel innerhalb von etwa 14 Tagen) oder Klarna-Financing (Settlement bis zu 90 Tagen, abhängig von der Konfiguration). Klarna kann die Sub-Variante während des Bestellprozesses ändern; Cita re-klassifiziert die Zahlung in diesem Fall automatisch.
(2) SEPA-Lastschrift. Bei SEPA-Lastschrift erfolgt die endgültige Verbuchung in der Regel innerhalb von 5 Werktagen (T+5, Berlin-Zeit, deutsche Feiertage werden übersprungen). Die gesetzliche Lastschrift-Rückgabefrist von 8 Wochen bleibt unberührt; eine erfolgte Rückbelastung kann Cita zur Nachforderung gegenüber dem Veranstalter und ggf. zu einem manuellen Refund-Verfahren veranlassen.
(3) 3DS-Pending. Bei Karten-Zahlungen mit Strong Customer Authentication kann ein Pending-Zustand entstehen, bis die Authentifizierung abgeschlossen ist.
(4) Widerrufsfrist. Eine bestehende gesetzliche Widerrufsfrist (§ 355 BGB) beginnt mit Vertragsschluss (Buchungsbestätigung), unabhängig vom Zahlungs-Settlement. Eine Stornierung während offener Klarna-/SEPA-Zahlung führt zur direkten Stornierung der Zahlungsanforderung.
§ 5 Veranstaltungen und Ticketverkauf (Teilnehmende)
5.1 Sämtliche Angaben zu Events, Preisen, Einlassregeln und Rückerstattungsbedingungen stammen ausschließlich vom jeweiligen Veranstalter. Cita überprüft diese Inhalte nicht und macht sie sich nicht zu eigen. Cita übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit. Für Inhalte der Nutzer haftet Cita nur in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen, insbesondere ab Kenntnis gemäß § 10.
5.2 Widerrufsrecht: Der Ticketkaufvertrag wird ausschließlich mit dem Veranstalter geschlossen (§ 2.2). Ob und inwieweit ein gesetzliches Widerrufsrecht (§§ 355 ff. BGB) besteht, richtet sich nach den Informationen und Bedingungen des jeweiligen Veranstalters; insbesondere gilt für Freizeitveranstaltungen mit konkretem Termin/Zeitraum die Ausnahme des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Eine etwaige Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss (vgl. § 4.8 Abs. 4).
5.3 Rückerstattungen, Absagen und Verlegungen: Ansprüche auf Rückerstattung bestehen ausschließlich gegenüber dem Veranstalter als Vertragspartner des Ticketkaufvertrags. Maßgeblich sind die Bedingungen des Veranstalters. Cita stellt technische Werkzeuge zur Abwicklung von Rückerstattungen bereit, ist selbst jedoch nicht zur Rückzahlung verpflichtet.
Refund-Anfragen können temporär nicht über den automatisierten Plattform-Pfad abgewickelt werden, wenn (a) der Veranstaltungs-Lebenszyklus den Online-Refund sperrt (z. B. nach Eventende; in diesem Fall sind Notfall-Refunds manuell durch Cita-Admin möglich) oder (b) eine Capability-Beeinträchtigung beim
Veranstalter besteht (z. B. wegen Sperrung oder Trennung des
Stripe-Connect-Kontos durch den Veranstalter; in diesem Fall vermittelt Cita
zwischen Teilnehmendem und Veranstalter und unterstützt die Klärung). In beiden
Fällen können Sie Cita unter info@cita.events kontaktieren.
5.4 Sperrung eines Events oder Veranstalters – Auswirkungen auf Tickets: Wird ein Event gesperrt, de-listet oder entfernt oder wird ein Veranstalter-Account gesperrt oder gekündigt, so berührt dies nicht die Gültigkeit bereits erworbener Tickets im Verhältnis zwischen Teilnehmendem und Veranstalter. Der Ticketkaufvertrag besteht ausschließlich zwischen Teilnehmendem und Veranstalter (§ 2.2). Ebenso wirkt eine Beendigung des Plattform-Abonnements des Veranstalters oder eine Trennung seiner Stripe-Connect-Verbindung nicht automatisch auf bestehende Tickets, Reservierungen oder Refund-Pfade („No-Cascade”).
Cita kann nach einer Sperrung jedoch folgende Plattform-Leistungen einstellen oder einschränken:
- Darstellung des Events auf der Plattform (Event-Seite, Suchergebnisse);
- erneute Zustellung oder erneuten Abruf von Tickets über die Plattform;
- Check-in-Funktionen über die Plattform;
- eventbezogene Kommunikation über die Plattform.
Teilnehmende, die bereits im Besitz eines gültigen Tickets (z. B. QR-Code, PDF) sind, behalten dieses. Cita empfiehlt Teilnehmenden, sich bei Fragen zu gesperrten Events direkt an den Veranstalter zu wenden. Rückerstattungsansprüche bestehen ausschließlich gegenüber dem Veranstalter (§ 5.3). Soweit Cita nach einer Sperrung Kenntnis davon erlangt, dass ein Event nicht stattfinden wird, bemüht sich Cita, betroffene Teilnehmende in angemessener Weise zu informieren. Eine Pflicht zur Rückerstattung oder Schadensersatzleistung gegenüber Teilnehmenden entsteht hieraus nicht.
5.5 Stornierungs- und Refund-Trigger im Überblick:
(1) Self-Stornierung durch Teilnehmende. Eine Self-Stornierung über die Plattform ist nur möglich, soweit der Veranstalter sie zulässt (z. B. bei kostenlosen Tickets, innerhalb eines vom Veranstalter konfigurierten Flex-Refund-Fensters oder bei einer Eventverschiebung gemäß § 313 BGB). Außerhalb dieser Fenster richtet sich eine Stornierung nach den Bedingungen des Veranstalters.
(2) Stornierung durch den Veranstalter. Der Veranstalter kann Tickets im Rahmen seiner Bedingungen stornieren. Etwaige Rückerstattungsbedingungen ergeben sich aus den Veranstaltungsbedingungen.
(3) Eventabsage. Bei vollständiger Eventabsage durch den Veranstalter wird in der Regel eine Refund-Welle ausgelöst; die Bearbeitung kann je nach Volumen und Zahlungsdienstleister mehrere Tage in Anspruch nehmen.
(4) Technischer Refund-Freeze nach Eventende. Nach Veranstaltungsende ist eine Online-Stornierung über die
Plattform technisch gesperrt; Notfall-Anfragen können an info@cita.events
gerichtet werden.
(5) Indirekte Refund-Trigger. Vorgänge wie Fehlschlag oder Stornierung der Zahlung beim Zahlungsdienstleister, externe Refunds (z. B. Charge-Disputes), Late-Settlement-Rückabwicklungen oder eine Slot-Konflikt-Auflösung führen nicht automatisch zur Stornierung des Tickets, können aber finanzielle Folgen haben; in diesen Fällen wird der Veranstalter informiert.
5.6 Einlass bei Pending-Zahlungen (Door-Decision):
(1) Anwendungsfall. Erscheint ein Teilnehmender mit gebuchtem Ticket am Einlass und ist die Zahlung noch nicht endgültig abgewickelt (Pending-Zahlung im Sinne von § 1.3), entscheidet ein autorisierter Operator des Veranstalters individuell und im Einzelfall, ob Einlass gewährt wird.
(2) Default und Risiko-Indikation. Default-mäßig wird Einlass gewährt; eine Verweigerung ist auf konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch oder erhöhte Risiken zu stützen. Die Operator-Entscheidung wird durch eine Risiko-Indikation unterstützt, die ausschließlich auf deterministischen Regeln und Schwellwerten beruht (insbesondere Zahlungsmethode, Settlement-Erwartung, Buchungs-Historie). Es findet kein Machine Learning und keine Profilbildung im Sinne des Art. 22 DSGVO im technischen Sinne automatisierter Einzelentscheidung ohne menschlichen Eingriff statt; die finale Entscheidung trifft stets der Operator.
(3) Pflichtbestandteile. Operator-Entscheidungen werden in einem nicht-veränderlichen Audit-Log dokumentiert (Door Decision Log) und enthalten eine Operator-Begründung von mindestens 10 Zeichen. Ab einem Ticket-Wert von 100,00 € ist eine Zwei-Operator-Bestätigung („Vier-Augen-Prinzip”) erforderlich.
(4) Folgen bei Einlass. Wird Einlass gewährt, gilt die Veranstaltungsleistung als erbracht. Sollte die Zahlung nachträglich endgültig scheitern, kontaktieren Cita oder der Veranstalter den Teilnehmenden zur Klärung; eine Nichtzahlung kann zivilrechtliche Folgen haben, einschließlich Mahn- und Inkassoverfahren.
(5) Folgen bei Verweigerung. Wird Einlass verweigert, erhält der Teilnehmende den vollen Ticketpreis zurück, soweit eingezogen, bzw. die Zahlungsanforderung wird abgebrochen.
(6) Recht auf Überprüfung (Art. 22 Abs. 3 DSGVO entsprechend). Teilnehmende können innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorfall unter
datenschutz@cita.events einen Überprüfungs-Antrag stellen. Cita prüft den Fall
manuell und teilt das Ergebnis innerhalb von 14 Werktagen schriftlich mit.
5.7 Nicht-Erscheinen (No-Show):
(1) Grundsatz. Erscheinen Teilnehmende nicht zur gebuchten Veranstaltung, liegt das wirtschaftliche Risiko bei ihnen; eine automatische Rückerstattung erfolgt nicht, sofern der Veranstalter nicht ausdrücklich eine entsprechende No-Show-Refund-Policy aktiviert hat.
(2) Bearbeitung. Eine Refund-Anfrage nach Eventende ist beim Veranstalter zu stellen; Cita unterstützt die Vermittlung der Anfrage und überwacht die Bearbeitungsfrist von in der Regel 7 Werktagen für eine Zwischen-Information durch den Veranstalter.
(3) Verbraucherrechte. Gesetzliche Rechte des Teilnehmenden, insbesondere bei Schlecht-/Nichtleistung des Veranstalters (§§ 280, 281 BGB) sowie Widerrufsrechte, bleiben unberührt.
5.8 Refund-Anfragen nach Eventende (Payment Review):
(1) Verfahren. Refund-Anfragen, die nach dem Eventende eingehen, werden in ein internes Audit-Verfahren („Payment Review”) überführt. Cita prüft Bestellung, Check-in-Status und Zahlungsabwicklung.
(2) Fristen. Die Bearbeitung kann bis zu 21 Kalendertage in Anspruch nehmen. Eine Zwischen-Information wird in der Regel innerhalb von 7 Werktagen nach Antragseingang bereitgestellt.
(3) Abgrenzung zu Widerruf und Nichtleistung. Die Frist nach Absatz (2) gilt nicht für Rückerstattungen aufgrund eines wirksamen Widerrufs (§§ 355 ff. BGB; gesetzliche Frist von 14 Tagen) oder Rückerstattungen wegen Nichtleistung des Veranstalters; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Fristen vorrangig.
§ 6 Zahlungen, Zahlungsdienstleister, Abwicklung
6.1 Cita ist kein Zahlungsdienstleister und kein Treuhänder (vgl. § 2.2). Die Zahlungsabwicklung für Ticketkäufe erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister Stripe. Es gelten ergänzend dessen Bedingungen und Prüfprozesse (KYC/KYB), soweit anwendbar. Stripe wird über das Modell „Stripe Connect Standard Account” mit „Hosted Onboarding” eingebunden.
6.2 Im Rahmen von Stripe Connect wird der Veranstalter als Zahlungsempfänger („Merchant of Record”) geführt. Cita erhebt Plattformgebühren gemäß der Plattformvereinbarung (application_fee_amount). Das Vertragsverhältnis über den Ticketkauf besteht ausschließlich zwischen Teilnehmendem und Veranstalter; vertragliche Rückerstattungspflichten treffen allein den Veranstalter.
6.3 Chargebacks/Disputes betreffen primär das Verhältnis Teilnehmender ↔ Veranstalter. Weitere Details für Veranstalter ergeben sich aus der Plattformvereinbarung.
6.4 Sofern Cita ausnahmsweise als Zahlstelle im Namen des Veranstalters Rückerstattungen vornimmt, geschieht dies ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung mit dem Veranstalter.
6.5 Auszahlungssteuerung im Verhältnis Cita ↔ Veranstalter: Cita steuert Auszahlungen über den Auszahlungsplan beim Zahlungsdienstleister, Risiko-Reserven sowie befristete Auszahlungssperren („Payout Holds”). Einzelheiten — insbesondere Onboarding-, Pre-Event- und Post-Event-Holds, Reserve-Quoten und Eskalationsfolgen — sind in der Plattformvereinbarung geregelt (§§ 3.5, 3.5a, 3.5b, 7.4a). Diese Regelungen gelten ausschließlich im Verhältnis Cita ↔ Veranstalter und berühren weder den Ticketkaufvertrag (§ 2.2) noch die Gültigkeit bereits ausgestellter Tickets (§ 5.4).
§ 7 Pläne, Entgelte und Zusatzbedingungen für Veranstalter
7.1 Veranstalter nutzen die Plattform gegen Entgelt (Planentgelte) und ggf. Plattformgebühren. Die aktuell gültigen Pläne, Preise, Features und Limits ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste der Plattformvereinbarung.
7.2 Für Veranstalter gilt zusätzlich die Plattformvereinbarung.
§ 8 Darstellung und Sichtbarkeit von Events (P2B-Transparenz)
8.1 Die Darstellung und Reihenfolge von Events auf der Plattform richtet sich nach sachlichen Kriterien, insbesondere Relevanz, Datum, Standort und Nutzerverhalten. Cita veröffentlicht die wesentlichen Ranking-Parameter in der Plattform und passt diese bei Bedarf an.
8.2 Cita kann zahlungspflichtige Sichtbarkeitspakete anbieten, mit denen Veranstalter die Auffindbarkeit und Platzierung ihrer Events verbessern können. Umfang, Wirkung und Preise ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung. Bezahlte Platzierungen werden als solche gekennzeichnet.
8.3 Gewerbliche Nutzer (Veranstalter)
können sich bei Fragen oder Beschwerden zur Darstellung ihrer Events an
info@cita.events wenden. Cita bearbeitet Anfragen in angemessener Frist.
§ 9 Verfügbarkeit, Wartung, Änderungen der Plattform
9.1 Cita bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine jederzeitige ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsfenster, Updates und Sicherheitsmaßnahmen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
9.2 Cita darf Funktionen ändern, weiterentwickeln oder einstellen, soweit dies (a) aus sachlichen Gründen (Sicherheit, Recht, Produktfortentwicklung) erforderlich ist und (b) die berechtigten Interessen der Nutzer angemessen berücksichtigt werden. Für Veranstalter gelten ergänzend die Plattformvereinbarung und die Preisliste.
§ 10 Meldung rechtswidriger Inhalte (Notice & Action) und Beschwerdeverfahren (DSA)
10.1 Meldestelle (Notice & Action
gemäß Art. 16 DSA): Nutzer können mutmaßlich rechtswidrige Inhalte/Events über
folgende Meldestelle anzeigen: datenschutz@cita.events (Betreff:
„DSA-Meldung”). Cita kann zusätzlich ein Online-Formular bereitstellen. Eine
Meldung wird Cita erst wirksam zur Kenntnis gebracht, wenn sie über die
vorgenannten Kanäle in Textform zugeht. Cita bestätigt den Eingang einer
hinreichend konkreten Meldung in der Regel in Textform und kann eine
Referenznummer vergeben.
10.2 Mindestinhalte einer Meldung: Eine Meldung soll – soweit möglich – enthalten: (a) eine hinreichend begründete Erläuterung, warum der Inhalt rechtswidrig sein soll; (b) die genaue Fundstelle (URL, Event-ID, Screenshot); (c) Name und E-Mail des Meldenden bzw. seines Vertreters (anonym ist möglich, wenn eine Prüfung dennoch möglich ist); (d) eine Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig sind. Bei Schutzrechtsverletzungen sollen zusätzlich die Voraussetzungen nach § 10.6 beachtet werden.
10.3 Prüfung und Maßnahmen: Cita prüft Meldungen nach pflichtgemäßem Ermessen und verhältnismäßig. Je nach Sachlage kann Cita abgestufte Maßnahmen ergreifen, insbesondere Hinweis- und Nachweisanforderungen, Einschränkung einzelner Funktionen, De-Listing/Entfernung von Inhalten/Events, vorübergehenden Verkaufsstopp, temporäre Kontosperre oder – bei schweren/wiederholten Verstößen – Kündigung. Bei schweren Plattformverstößen gemäß § 4.2 kann Cita sofortige Maßnahmen ohne vorherige Abmahnung ergreifen. Cita stellt betroffenen Nutzern eine Begründung („Statement of Reasons” gemäß Art. 17 DSA) bereit und nennt darin Maßnahme, Sachverhalt, rechtliche Grundlage und Beschwerdeweg. Mitteilungen können per E-Mail an die im Nutzerkonto hinterlegte Adresse und/oder durch Anzeige im Nutzerkonto erfolgen.
10.4 Internes Beschwerdeverfahren (Art. 20 DSA): Betroffene Nutzer können gegen Moderations-, De-Listing- oder Sperrentscheidungen für die Dauer von mindestens sechs Monaten ab Zugang
der Maßnahme Beschwerde einlegen, indem sie eine E-Mail an
datenschutz@cita.events senden (Betreff: „DSA-Beschwerde”). Bitte
Entscheidung/Referenznummer, Event-ID/URL sowie eine Begründung beifügen. Cita
prüft Beschwerden zeitnah, in der Regel binnen 14 Werktagen, und kann
Entscheidungen bestätigen, ändern oder aufheben.
10.5 Außergerichtliche Streitbeilegung/Behörden: Soweit gesetzlich vorgesehen, können Nutzer eine zugelassene Streitbeilegungsstelle nach dem DSA anrufen oder sich an zuständige Behörden wenden (für Cita zuständig: Bundesnetzagentur als Digital Services Coordinator). Gesetzliche Rechte der Nutzer bleiben unberührt.
10.6 Meldungen über Verletzungen von
Schutzrechten Dritter (Notice & Take-Down): Dritte, die der Auffassung
sind, dass über die Plattform angebotene Inhalte oder Events ihre Urheber-,
Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen absoluten Schutzrechte verletzen,
können dies Cita in Textform unter datenschutz@cita.events (Betreff:
„Schutzrechtsmeldung”) oder, sofern verfügbar, über ein hierfür
bereitgestelltes Online-Formular melden. Die Meldung soll enthalten: (a)
Bezeichnung des betroffenen Schutzrechts und seines Inhabers; (b) die konkrete
URL bzw. Bezeichnung des beanstandeten Inhalts oder Events; (c) eine
nachvollziehbare Begründung, warum eine Verletzung vorliegt (ggf. mit
Nachweisen, z. B. Eintragungs-, Prioritäts- oder Lizenznachweisen); (d) Name,
Anschrift und Kontaktdaten des Meldenden bzw. seines Vertreters; (e) eine
Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind und
der Meldende zur Geltendmachung berechtigt ist.
Nach Eingang einer hinreichend konkreten Meldung prüft Cita den Sachverhalt nach pflichtgemäßem Ermessen, benachrichtigt den betroffenen Veranstalter oder Nutzer und ergreift bei hinreichendem Anhaltspunkt für eine Rechtsverletzung geeignete Maßnahmen, insbesondere die Entfernung oder Sperrung der beanstandeten Inhalte, Events oder Accounts gemäß § 4.2 und § 11.3. Das interne Beschwerdeverfahren nach § 10.4 steht dem betroffenen Veranstalter bzw. Nutzer offen.
Cita behält sich vor, missbräuchliche, offensichtlich unbegründete, wiederholt unschlüssige oder ersichtlich auf Wettbewerbsbehinderung gerichtete Meldungen ohne weitere Bearbeitung zurückzuweisen. Pflichten aus § 10.1 bleiben unberührt; betrifft eine Meldung sowohl Schutzrechte Dritter als auch DSA-relevante Tatbestände, gelten beide Verfahren parallel.
§ 11 Laufzeit, Kündigung, Sperrung
11.1 Für nicht registrierte Nutzer endet die Nutzung mit Verlassen der Plattform.
11.2 Für registrierte Nutzer gilt: Nutzer können ihr Konto jederzeit löschen, soweit keine laufenden Verträge oder gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.
11.3 Maßnahmen/Sperrung/De-Listing: Cita kann Nutzerkonten, Inhalte oder einzelne Funktionen nach pflichtgemäßem Ermessen abgestuft beschränken, sperren, de-listen oder entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Gesetze oder diese AGB, Sicherheits- oder Betrugsrisiken oder erhebliche Störungen des Plattformbetriebs bestehen. Cita berücksichtigt dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Bei schweren Plattformverstößen gemäß § 4.2 kann Cita sofortige Maßnahmen ohne vorherige Abmahnung ergreifen; § 4.2 gilt entsprechend, einschließlich der Pflicht zur schriftlichen Begründung („Statement of Reasons” gemäß Art. 17 DSA) und zur Eröffnung des internen Beschwerdeverfahrens (§ 10.4). Für Veranstalter können zusätzlich Maßnahmen nach der Plattformvereinbarung greifen.
11.4 Gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten sowie laufende Streitfälle (Disputes/Chargebacks) können eine weitere Speicherung einzelner Daten erfordern.
§ 12 Haftung
12.1 Cita haftet unbeschränkt im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftung, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit).
12.2 Im Falle einfach fahrlässiger Pflichtverletzung haftet Cita nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.3 Cita haftet nicht für Inhalte und Leistungen des Veranstalters, die Durchführung des Events oder Ansprüche aus dem Ticketkaufvertrag zwischen Teilnehmendem und Veranstalter. Für das Zustandekommen des Ticketkaufvertrags haftet Cita nur, soweit eine eigene Pflichtverletzung nach § 12.2 vorliegt.
12.4 Soweit Teilnehmende Cita gegenüber keine Vergütung schulden, ist die Haftung von Cita gegenüber diesen Teilnehmenden – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
12.5 Verbraucherrechte: Gesetzliche Ansprüche von Verbrauchern bleiben unberührt. Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
§ 13 Datenschutz
13.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung von Cita.Events, abrufbar unter cita.events/datenschutz. Cita stellt in der Plattform im Nutzerprofil einen „Consent & Privacy”-Bereich bereit, über den Betroffenenrechte (z. B. Auskunft, Export, Löschanfragen, Berichtigung, Widerruf von Einwilligungen) – abhängig von Rolle und Funktionsumfang – ausgeübt werden können. Dieser Bereich ist die primäre Anlaufstelle; alternativ können Anfragen per E-Mail gestellt werden. Bei Auftragsverarbeitung für Veranstalter gilt ergänzend die AVV (Anhang B der Plattformvereinbarung).
13.2 Datenschutzkontakt: datenschutz@cita.events.
§ 14 Barrierefreiheit (BFSG)
14.1 Cita strebt an, die Plattform gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der zugehörigen Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV) für Verbraucher barrierefrei zugänglich zu machen.
14.2 Die jeweils aktuelle Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß § 14 BFSG ist abrufbar unter cita.events/barrierefreiheit. Sie enthält Angaben zum Konformitätsstand, zu nicht-konformen Inhalten sowie zum Feedback-Mechanismus.
14.3 Rückmeldungen zu Barrieren auf der Plattform können an
barrierefreiheit@cita.events gerichtet werden. Cita prüft Eingaben und
antwortet in angemessener Frist.
14.4 Inhalte des jeweiligen Veranstalters (insbesondere Eventbeschreibung, hochgeladene Medien, eigene Landingpages) liegen in dessen Verantwortungsbereich; der Veranstalter ist für die Barrierefreiheit seiner Inhalte selbst Adressat des BFSG.
§ 15 Änderungen dieser AGB
15.1 Cita darf diese AGB ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht (z. B. Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen, Sicherheitsanforderungen, Vorgaben von Zahlungsdienstleistern, Produktfortentwicklung, Klarstellungen).
15.2 Über Änderungen informiert Cita in Textform (z. B. E-Mail) oder durch Hinweis bei Login mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen vor Inkrafttreten. Wesentliche Änderungen, die Hauptpflichten oder die Struktur der Nutzung erheblich verändern, berechtigen registrierte Nutzer zur Kündigung/Löschung ihres Kontos zum Änderungszeitpunkt, soweit keine laufenden Verträge oder zwingenden rechtlichen Gründe entgegenstehen. Für Veranstalter gelten für Änderungen von Plänen/Preisen/Features/Limits vorrangig die Plattformvereinbarung.
§ 16 Höhere Gewalt
16.1 Keine Partei haftet für Leistungsverzögerungen oder -ausfälle, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen (höhere Gewalt), insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Kriege, Terroranschläge, Streiks, behördliche Anordnungen, großflächige Netzausfälle oder IT-Sicherheitsvorfälle. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und unternimmt zumutbare Anstrengungen, die Auswirkungen zu minimieren. Dauert die höhere Gewalt mehr als 60 Tage, kann jede Partei den Vertrag kündigen.
§ 17 Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.
17.2 Gerichtsstand: Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, handelt der Nutzer als Unternehmer oder hat der Nutzer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder ist sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis München. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
17.3 Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Übersetzung bereitgestellt werden, ist die deutsche Fassung maßgeblich.
17.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
17.5 Open-Source-Komponenten: Die Plattform bindet Open-Source-Komponenten unter den Lizenzen MIT, Apache 2.0, BSD-2/BSD-3, ISC, MPL-2.0 und SIL OFL 1.1 ein. Die vollständige Liste mit Versionen und Copyright-Hinweisen ist abrufbar in den Drittsoftware-Hinweisen der Plattform sowie unter cita.events/open-source. Die genannten Open-Source-Lizenzen verleihen kein Nutzungsrecht an der Cita-Events-Plattform-Software selbst; diese unterliegt ausschließlich der Cita-Events-EULA. Schriftarten werden ausschließlich Self-Hosted ausgeliefert; eine Verbindung zu externen Schrift-CDNs (z. B. Google Fonts) findet nicht statt. Icons stammen aus den Projekten Lucide (ISC-Lizenz) und Heroicons (MIT, Refactoring UI Inc.).
Anhang – Verbraucherstreitbeilegung (VSBG)
Cita ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht gesetzlich abweichend vorgeschrieben oder im Einzelfall ausdrücklich zugesagt.
Die
Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie
oben unter § 1.1.
Version: v2026.05
Version: v2026.05