Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Cita.Events Plattform
Stand: 07.03.2026 | Gilt für alle Nutzer der Plattform „Cita.Events“ (Teilnehmende, Veranstalter, sonstige Nutzer).
Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform „Cita.Events“ („Plattform“) durch alle Nutzer. Für Veranstalter gelten zusätzlich die „Plattformvereinbarung Cita.Events“ einschließlich deren Anhänge (AVV). Bei Widersprüchen gehen die Plattformvereinbarung für das Verhältnis Cita ↔ Veranstalter vor.
1. Anbieter, Geltungsbereich, Begriffe
1.1 Anbieter der Plattform ist:
Cita.Solutions UG (haftungsbeschränkt), Baubergerstr. 28, 80992 München,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 297017,
vertreten durch die Geschäftsführer Julian Henkelmann und Thomas Pallauf. Kontakt:
info@cita.events. Datenschutz: datenschutz@cita.events.
1.2 Diese AGB gelten für sämtliche Zugriffe und Nutzungen der Plattform (Web/App/API), unabhängig davon, ob Nutzer registriert sind oder nur Inhalte abrufen.
1.3 Begriffe: „Event“ bezeichnet eine vom Veranstalter über die Plattform angelegte Veranstaltung. „Veranstalter“ ist derjenige, der Events anlegt und Tickets anbietet. In der Plattformvereinbarung ist die Unternehmereigenschaft näher geregelt. „Teilnehmende“ sind Personen, die Tickets erwerben und/oder an Events teilnehmen. „Ticket“ bezeichnet ein Zutritts-/Teilnahmerecht. „Plattformgebühr“ ist die von Cita erhobene Gebühr je verkauftem Ticket gemäß der jeweils aktuellen Preisliste der Plattformvereinbarung.
2. Vertragsgegenstand und Rolle von Cita
2.1 Cita stellt eine Software-as-a-Service-Plattform bereit, über die Veranstalter Events anlegen, veröffentlichen und verwalten sowie Tickets verkaufen können. Teilnehmende können Events finden und Tickets erwerben. Cita tritt dabei ausschließlich als technischer Plattformbetreiber und Vermittler auf.
2.2 Der Ticketkaufvertrag über das Event kommt ausschließlich zwischen dem Teilnehmenden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Cita tritt lediglich als Vermittler auf, ist weder Veranstalter noch Wiederverkäufer, übernimmt keine Durchführungspflichten und ist nicht Leistungsschuldner des Events.
2.3 Cita stellt ggf. zusätzliche Funktionen bereit (z. B. Check-in, Kommunikation, Ratings/Competition-Module). Art und Umfang richten sich nach dem vom Veranstalter gebuchten Plan und dem Funktionsstand. Die Bereitstellung zusätzlicher Funktionen ändert nichts an der Rolle von Cita als Plattformbetreiber gemäß § 2.1–2.2.
2.4 Geistiges Eigentum und Nutzungsrecht: Sämtliche Rechte an der Plattform (Software, Design, Marken, Dokumentation) verbleiben bei Cita. Cita räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, die Plattform im Rahmen dieser AGB und der jeweiligen Nutzerrolle zu nutzen.
3. Registrierung, Nutzerkonto, Zugriffsrechte
3.1 Für bestimmte Funktionen ist eine Registrierung erforderlich. Nutzer müssen vollständige und zutreffende Angaben machen und ihre Zugangsdaten geheim halten.
3.2 Nutzerkonten sind grundsätzlich persönlich und dürfen nicht ohne Zustimmung von Cita übertragen werden. Veranstalter können im Rahmen ihres Plans Organizer Accounts für Teammitglieder anlegen.
3.3 Cita kann Registrierungen ablehnen oder Konten sperren, wenn berechtigte Gründe vorliegen (z. B. Verstöße, Sicherheitsrisiken, missbräuchliche Nutzung, Verifizierungsdefizite).
4. Pflichten der Nutzer, Inhalte, Nutzungsrechte
4.1 Nutzer dürfen die Plattform nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB nutzen. Unzulässig sind insbesondere:
- Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte oder Events, die gegen Gesetze/Behördenauflagen verstoßen.
- Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen, Scraping/Automatisierung ohne Freigabe, Störung des Plattformbetriebs.
- Verletzung von Rechten Dritter (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte).
4.2 Schwere Plattformverstöße: Ungeachtet des allgemeinen Verbots in § 4.1 liegt ein schwerer Plattformverstoß insbesondere vor bei:
- Verbreitung, Bewerbung oder Verwendung von Inhalten, Kennzeichen oder Symbolen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen (§§ 86, 86a, 129–129b StGB);
- Volksverhetzung, Aufstachelung zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen oder Leugnung bzw. Verharmlosung von Völkermord (§ 130 StGB);
- Aufforderung zu Straftaten, Androhung oder Verherrlichung von Gewalt (§§ 111, 126, 131 StGB);
- Verbreitung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Jugendlichen (§§ 184b, 184c StGB);
- Nutzung der Plattform zur Organisation, Bewerbung oder Durchführung illegaler Handlungen (z. B. illegaler Handel, Geldwäsche, Betrug);
- Gezielte Diskriminierung, Bedrohung oder systematische Belästigung anderer Nutzer;
- Identitätstäuschung oder betrügerische Veranstaltungsangebote (z. B. Schein-Events ohne Durchführungsabsicht).
Bei schweren Plattformverstößen ist Cita berechtigt, ohne vorherige Abmahnung sofort Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere Inhalte zu entfernen, Events zu sperren, Nutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Eine vorherige Anhörung ist nicht erforderlich, wenn die Schwere des Verstoßes oder die Dringlichkeit eine sofortige Maßnahme erfordert; Cita informiert den betroffenen Nutzer unverzüglich nach Ergreifen der Maßnahme und gibt eine Begründung, soweit dies rechtlich zulässig ist und keine behördlichen Ermittlungen gefährdet. Das interne Beschwerdeverfahren (§ 10.4) steht dem Nutzer offen.
4.3 Inhalteprüfung: Cita kann – ist jedoch nicht verpflichtet – Inhalte und Events vor oder nach Veröffentlichung auf Verstöße gegen diese AGB oder geltendes Recht zu prüfen, auch unter Einsatz automatisierter Verfahren. Cita behält sich vor, verdächtige Inhalte bis zum Abschluss einer Prüfung vorübergehend zurückzuhalten oder einzuschränken. Eine Prüfung oder deren Unterbleiben begründet keine Haftung von Cita für die geprüften Inhalte und ändert nichts an der Verantwortlichkeit des Nutzers für seine Inhalte.
4.4 Behördenmeldung: Bei Kenntnis von Inhalten, die auf schwere Straftaten hindeuten (insbesondere Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern, terroristische Inhalte oder unmittelbare Gefahr für Leib und Leben), ist Cita berechtigt und – soweit gesetzlich vorgeschrieben – verpflichtet, die zuständigen Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden zu informieren und auf Anforderung sachdienliche Daten herauszugeben. Der betroffene Nutzer wird über die Weitergabe informiert, es sei denn, eine solche Information würde den Zweck der Strafverfolgung gefährden oder ist behördlich untersagt.
4.5 Wiederherstellung: Stellt sich eine Maßnahme nach § 4.2 oder § 11.3 im Nachhinein als unbegründet heraus, hebt Cita die Maßnahme unverzüglich auf und stellt den vorherigen Zustand wieder her, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Ein Schadensersatzanspruch gegen Cita besteht nur nach Maßgabe von § 12.
4.6 Inhalte: Nutzer sind für von ihnen eingestellte Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Beschreibungen) verantwortlich. Nutzer räumen Cita die für den Plattformbetrieb erforderlichen, nicht-exklusiven Nutzungsrechte ein (Hosting, Darstellung, Distribution innerhalb der Plattform).
4.7 Feedback/Ideen: Soweit Nutzer Verbesserungsvorschläge übermitteln, darf Cita diese unentgeltlich zur Weiterentwicklung nutzen, ohne dass daraus Vergütungsansprüche entstehen.
5. Veranstaltungen und Ticketverkauf (Teilnehmende)
5.1 Sämtliche Angaben zu Events, Preisen, Einlassregeln und Rückerstattungsbedingungen stammen ausschließlich vom jeweiligen Veranstalter. Cita überprüft diese Inhalte nicht und macht sie sich nicht zu eigen. Cita übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit. Für Inhalte der Nutzer haftet Cita nur in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen, insbesondere ab Kenntnis gemäß § 10.
5.2 Widerrufsrecht: Der Ticketkaufvertrag wird ausschließlich mit dem Veranstalter geschlossen (§ 2.2). Ob und inwieweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach den Informationen und Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
5.3 Rückerstattungen, Absagen und Verlegungen: Ansprüche auf Rückerstattung bestehen ausschließlich gegenüber dem Veranstalter als Vertragspartner des Ticketkaufvertrags. Maßgeblich sind die Bedingungen des Veranstalters. Cita stellt technische Werkzeuge zur Abwicklung von Rückerstattungen bereit, ist selbst jedoch nicht zur Rückzahlung verpflichtet.
5.4 Sperrung eines Events oder Veranstalters – Auswirkungen auf Tickets: Wird ein Event gesperrt, de-listet oder entfernt oder wird ein Veranstalter-Account gesperrt oder gekündigt, so berührt dies nicht die Gültigkeit bereits erworbener Tickets im Verhältnis zwischen Teilnehmendem und Veranstalter. Der Ticketkaufvertrag besteht ausschließlich zwischen Teilnehmendem und Veranstalter (§ 2.2).
Cita kann nach einer Sperrung jedoch folgende Plattform-Leistungen einstellen oder einschränken:
- Darstellung des Events auf der Plattform (Event-Seite, Suchergebnisse);
- erneute Zustellung oder erneuten Abruf von Tickets über die Plattform;
- Check-in-Funktionen über die Plattform;
- eventbezogene Kommunikation über die Plattform.
Teilnehmende, die bereits im Besitz eines gültigen Tickets (z. B. QR-Code, PDF) sind, behalten dieses. Cita empfiehlt Teilnehmenden, sich bei Fragen zu gesperrten Events direkt an den Veranstalter zu wenden. Rückerstattungsansprüche bestehen ausschließlich gegenüber dem Veranstalter (§ 5.3).
Soweit Cita nach einer Sperrung Kenntnis davon erlangt, dass ein Event nicht stattfinden wird, bemüht sich Cita, betroffene Teilnehmende in angemessener Weise zu informieren. Eine Pflicht zur Rückerstattung oder Schadensersatzleistung gegenüber Teilnehmenden entsteht hieraus nicht.
6. Zahlungen, Zahlungsdienstleister, Abwicklung
6.1 Cita ist kein Zahlungsdienstleister und kein Treuhänder. Die Zahlungsabwicklung für Ticketkäufe erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister Stripe. Es gelten ergänzend dessen Bedingungen und Prüfprozesse (KYC/KYB), soweit anwendbar.
6.2 Im Rahmen von Stripe Connect wird der Veranstalter als Zahlungsempfänger (Merchant of Record) geführt. Cita erhebt Plattformgebühren gemäß der Plattformvereinbarung. Das Vertragsverhältnis über den Ticketkauf besteht ausschließlich zwischen Teilnehmendem und Veranstalter; vertragliche Rückerstattungspflichten treffen allein den Veranstalter.
6.3 Chargebacks/Disputes betreffen primär das Verhältnis Teilnehmender ↔ Veranstalter. Weitere Details für Veranstalter ergeben sich aus der Plattformvereinbarung.
6.4 Sofern Cita ausnahmsweise als Zahlstelle im Namen des Veranstalters Rückerstattungen vornimmt, geschieht dies ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung mit dem Veranstalter. Nähere Bedingungen werden in diesem Fall per Aktualisierung der Plattformvereinbarung kommuniziert.
7. Pläne, Entgelte und Zusatzbedingungen für Veranstalter
7.1 Veranstalter nutzen die Plattform gegen Entgelt (Planentgelte) und ggf. Plattformgebühren. Die aktuell gültigen Pläne, Preise, Features und Limits ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste der Plattformvereinbarung.
7.2 Für Veranstalter gelten zusätzlich die Plattformvereinbarung.
8. Darstellung und Sichtbarkeit von Events (P2B-Transparenz)
8.1 Die Darstellung und Reihenfolge von Events auf der Plattform richtet sich nach sachlichen Kriterien, insbesondere Relevanz, Datum, Standort und Nutzerverhalten. Cita veröffentlicht die wesentlichen Ranking-Parameter in den Plattform-AGB oder der Plattform selbst und passt diese bei Bedarf an.
8.2 Cita kann zahlungspflichtige Sichtbarkeitspakete anbieten, mit denen Veranstalter die Auffindbarkeit und Platzierung ihrer Events verbessern können. Umfang, Wirkung und Preise ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung. Bezahlte Platzierungen werden gegenüber Nutzern als solche gekennzeichnet.
8.3 Gewerbliche Nutzer (Veranstalter)
können sich bei Fragen oder Beschwerden zur Darstellung ihrer Events an
info@cita.events wenden. Cita bearbeitet Anfragen in angemessener Frist.
9. Verfügbarkeit, Wartung, Änderungen der Plattform
9.1 Cita bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine jederzeitige ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsfenster, Updates und Sicherheitsmaßnahmen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
9.2 Cita darf Funktionen ändern, weiterentwickeln oder einstellen, soweit dies (a) aus sachlichen Gründen (Sicherheit, Recht, Produktfortentwicklung) erforderlich ist und (b) die berechtigten Interessen der Nutzer angemessen berücksichtigt werden. Für Veranstalter gelten ergänzend die Plattformvereinbarung.
10. Meldung rechtswidriger Inhalte (Notice & Action) und Beschwerdeverfahren (DSA)
10.1 Meldestelle (Notice & Action):
Nutzer können mutmaßlich rechtswidrige Inhalte/Events über die folgende
Meldestelle anzeigen: datenschutz@cita.events (Betreff: „DSA-Meldung“). Cita
kann zusätzlich ein Online-Formular bereitstellen. Eine Meldung wird Cita erst
wirksam zur Kenntnis gebracht, wenn sie über die vorgenannten Kanäle in
Textform zugeht. Cita bestätigt den Eingang einer hinreichend konkreten Meldung
in der Regel in Textform und kann hierfür eine Referenznummer vergeben.
10.2 Mindestinhalte einer Meldung: Eine Meldung sollte – soweit möglich – (a) eine hinreichend begründete Erläuterung enthalten, warum der Inhalt rechtswidrig sein soll, (b) die genaue Fundstelle nennen (URL/Event-ID/Screenshot), (c) Name und E-Mail des Meldenden enthalten sowie (d) eine Erklärung enthalten, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig sind. Anonyme Meldungen können berücksichtigt werden, wenn eine Prüfung dennoch möglich ist.
10.3 Prüfung und Maßnahmen: Cita prüft Meldungen nach pflichtgemäßem Ermessen und verhältnismäßig. Je nach Sachlage kann Cita abgestufte Maßnahmen ergreifen, insbesondere Hinweis- und Nachweisanforderungen, Einschränkung einzelner Funktionen, De-Listing/Entfernung von Inhalten/Events, vorübergehenden Verkaufsstopp, temporäre Kontosperre oder – bei schweren/wiederholten Verstößen – Kündigung. Bei schweren Plattformverstößen gemäß § 4.2 kann Cita sofortige Maßnahmen ohne vorherige Abmahnung ergreifen. Soweit rechtlich erforderlich (insb. DSA), stellt Cita betroffenen Nutzern eine Begründung („statement of reasons“) bereit.
Mitteilungen über Moderationsmaßnahmen und Begründungen können per E-Mail an die im Nutzerkonto hinterlegte Adresse und/oder durch Anzeige im Nutzerkonto erfolgen. Nutzer sind verpflichtet, Kontaktdaten aktuell zu halten und Hinweise im Konto zur Kenntnis zu nehmen.
10.4 Interne Beschwerde (DSA): Betroffene
Nutzer können gegen bestimmte Moderations-, De-Listing- oder
Sperrentscheidungen Beschwerde einlegen, indem sie eine E-Mail an
datenschutz@cita.events senden (Betreff: „DSA-Beschwerde“). Bitte
Entscheidung/Referenznummer, Event-ID/URL sowie eine Begründung beifügen. Cita
prüft Beschwerden zeitnah und kann Entscheidungen bestätigen, ändern oder
aufheben.
10.5 Außergerichtliche Streitbeilegung/Behörden: Soweit gesetzlich vorgesehen, können Nutzer eine zugelassene Streitbeilegungsstelle nach dem DSA anrufen oder sich an zuständige Behörden wenden. Gesetzliche Rechte der Nutzer bleiben unberührt.
11. Laufzeit, Kündigung, Sperrung
11.1 Für nicht registrierte Nutzer endet die Nutzung mit Verlassen der Plattform.
11.2 Für registrierte Nutzer gilt: Nutzer können ihr Konto jederzeit löschen, soweit keine laufenden Verträge/gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.
11.3 Maßnahmen/Sperrung/De-Listing: Cita kann Nutzerkonten, Inhalte oder einzelne Funktionen nach pflichtgemäßem Ermessen abgestuft beschränken, sperren, de-listen oder entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Gesetze oder diese AGB, Sicherheits- oder Betrugsrisiken oder erhebliche Störungen des Plattformbetriebs bestehen. Cita berücksichtigt dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Bei schweren Plattformverstößen gemäß § 4.2 kann Cita sofortige Maßnahmen ohne vorherige Abmahnung ergreifen; § 4.2 Sätze 8–10 gelten entsprechend. Für Veranstalter können zusätzlich Maßnahmen nach der Plattformvereinbarung greifen. Soweit nach dem DSA erforderlich, stellt Cita eine Begründung bereit und eröffnet ein internes Beschwerdeverfahren (§ 10.4).
11.4 Gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten sowie laufende Streitfälle (Disputes/Chargebacks) können eine weitere Speicherung einzelner Daten erfordern.
12. Haftung
12.1 Cita haftet unbeschränkt im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftung, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit).
12.2 Im Falle einfach fahrlässiger Pflichtverletzung haftet Cita nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.3 Cita haftet nicht für Inhalte und Leistungen des Veranstalters, die Durchführung des Events oder Ansprüche aus dem Ticketkaufvertrag zwischen Teilnehmendem und Veranstalter. Für das Zustandekommen des Ticketkaufvertrags haftet Cita nur, soweit eine eigene Pflichtverletzung nach § 12.2 vorliegt. Dies gilt nicht, soweit Cita eine Ursache vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzt hat.
12.4 Soweit Teilnehmende Cita gegenüber keine Vergütung schulden, ist die Haftung von Cita gegenüber diesen Teilnehmenden – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
12.5 Verbraucherrechte: Gesetzliche Ansprüche von Verbrauchern bleiben unberührt. Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
13. Datenschutz
13.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung von Cita.Events, abrufbar unter cita.events/datenschutz. Cita stellt in der Plattform im Nutzerprofil einen „Consent & Privacy“-Bereich bereit, über den Betroffenenrechte (z. B. Auskunft, Export, Löschanfragen, Berichtigung, Widerruf von Einwilligungen) – abhängig von Rolle und Funktionsumfang – ausgeübt werden können. Dieser Bereich ist die primäre Anlaufstelle; alternativ können Anfragen per E-Mail gestellt werden. Bei Auftragsverarbeitung für Veranstalter gilt ergänzend die AVV (Anhang B der Plattformvereinbarung).
13.2 Datenschutzkontakt:
14. Änderungen dieser AGB
14.1 Cita darf diese AGB ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht (z. B. Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen, Sicherheitsanforderungen, Vorgaben von Zahlungsdienstleistern, Produktfortentwicklung, Klarstellungen).
14.2 Über Änderungen informiert Cita in Textform (z. B. E-Mail) oder durch Hinweis bei Login mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen vor Inkrafttreten. Wesentliche Änderungen, die Hauptpflichten oder die Struktur der Nutzung erheblich verändern, berechtigen registrierte Nutzer zur Kündigung/Löschung ihres Kontos zum Änderungszeitpunkt, soweit keine laufenden Verträge oder zwingenden rechtlichen Gründe entgegenstehen. Für Veranstalter gelten für Änderungen von Plänen/Preisen/Features/Limits vorrangig die Plattformvereinbarung.
15. Höhere Gewalt
15.1 Keine Partei haftet für Leistungsverzögerungen oder -ausfälle, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen (höhere Gewalt), insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Kriege, Terroranschläge, Streiks, behördliche Anordnungen, großflächige Netzausfälle oder IT-Sicherheitsvorfälle. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und unternimmt zumutbare Anstrengungen, die Auswirkungen zu minimieren. Dauert die höhere Gewalt mehr als 60 Tage, kann jede Partei den Vertrag kündigen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.
16.2 Gerichtsstand: Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, handelt der Nutzer als Unternehmer oder hat der Nutzer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder ist sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis München. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16.3 Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Übersetzung bereitgestellt werden, ist die deutsche Fassung maßgeblich.
16.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Anhang – Verbraucherstreitbeilegung (VSBG)
Cita ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht gesetzlich abweichend vorgeschrieben oder im Einzelfall ausdrücklich zugesagt.
Die Europäische Kommission stellt eine
Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben unter
§ 1.1.
Version: v2026.03